Kreiswasserwerk Heinsberg
Kreiswasserwerk Heinsberg

Rechtliches

Barrierefreiheit

Wir verpflichten uns, unsere digitalen Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu gestalten – gemäß WCAG 2.1 AA und den Vorgaben des BFSG.

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Internet-Seite ohne Hürden nutzen können – unabhängig von Endgerät, technischen Voraussetzungen oder körperlichen Einschränkungen. Diese Erklärung beschreibt, wie wir den Anforderungen der Landes-Behinderten­gleichstellungs­verordnung Nordrhein-Westfalen und der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen nachkommen.

Stand der Vereinbarkeit

Die Internet-Seite ist an den Richtlinien WCAG 2.1 AA ausgerichtet. Das bedeutet konkret:

  • Texte sind ausreichend kontrastreich und in der Schriftgröße veränderbar.
  • Alle Inhalte und Funktionen sind per Tastatur bedienbar.
  • Bilder, Tabellen und Formulare werden Screenreadern korrekt übergeben.
  • Tabellen sind auch auf Mobilgeräten lesbar; Inhalte passen sich dem Bildschirm an.
  • Bewegte oder zeitlich begrenzte Inhalte werden vermieden oder lassen sich pausieren.

Eine abschließende externe Prüfung nach dem BITV-Test-Verfahren steht aus. Auf Grundlage unserer eigenen Bewertung beurteilen wir die Internet-Seite als weitgehend konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA.

Bekannte Einschränkungen

  • Einige zum Download bereitgestellte PDF-Dokumente (z.B. ältere Formulare und Merkblätter) sind noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet. Wir stellen diese schrittweise um. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Inhalte auf Nachfrage gerne in einer barrierefreien Form.
  • Karten und eingebettete Drittanbieter-Inhalte sind nur eingeschränkt mit Hilfstechnologien nutzbar. Wesentliche Informationen aus diesen Inhalten stellen wir parallel als Text bereit.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15. Mai 2026 erstellt und beruht auf einer Selbst­bewertung durch das Kreiswasserwerk Heinsberg.

Barrieren melden – Feedback

Sollten Sie auf eine Barriere stoßen oder Inhalte nicht abrufen können, bitten wir um Ihre Rückmeldung. Wir bemühen uns, Mängel zeitnah zu beheben.

Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH – Kundencenter
Am Wasserwerk 5
41844 Wegberg

Telefon: 02434 / 80 70 (Mo–Fr 08:30 – 12:00 Uhr; Mo und Mi zusätzlich 13:30 – 15:30 Uhr)
E-Mail: info@kreiswasserwerk.de

Wir bestätigen den Eingang Ihrer Rückmeldung kurzfristig und antworten in der Regel innerhalb von vier Wochen.

Durchsetzungs- und Ombudsstelle

Wenn unsere Rückmeldung Sie nicht zufriedenstellt – oder wir nicht innerhalb von sechs Wochen reagieren – können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen wenden:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Web: mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik